Ja zum Kinderbetreuungsgesetz
4. Juni 2026 – Kantonsrätin Barbara Dürr legt dar, wieso es am 14. Juni 2026 ein Ja zur einheitlichen Kantonsfinanzierung der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung braucht.
Am 14. Juni stimmen wir nicht darüber ab, ob Kinder in familien- und schulergänzenden Angeboten betreut werden sollen oder nicht. Dies entscheidet jede Familie für sich selber. Der Kanton hat sich zum Ziel gesetzt, mit einer ganzheitlichen Familienpolitik die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen. Es gibt auch im Werdenberg Eltern, die aus verschiedenen Gründen nicht auf familieneigene Betreuungspersonen zurückgreifen können. Sie nutzen die verschiedenen, bestens geführten Angebote der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung, die die Gemeinde oder eine beauftragte Organisation zur Verfügung stellen. Es geht um die Verteilung der 10 Millionen Franken jährlich, mit denen der Kanton die Kinderbetreuung unterstützt. Der Kantonsrat hat mehrheitlich beschlossen, dass damit die Elternbeiträge direkt vergünstigt werden sollen. Eltern erhalten unabhängig vom Wohnort ein einheitliches Minium an Vergünstigungen. Es steht den Gemeinden frei, wie bisher die Kinderbetreuung mit weiteren Massnahmen zu unterstützen. Weil im Kantonsrat das Referendum erfolgreich ergriffen wurde, werden wir dazu an die Urne gebeten. Die Stimmbevölkerung sprach sich bereits 2021 und 2023 deutlich für die Stärkung der familien- und schulergänzenden Kinderbetreuung aus. Unterstützen wir auch am 14. Juni die Weiterentwicklung des Systems mit einem klaren Ja.
Gams, 3. Juni 2026
Barbara Dürr, Kantonsrätin, Gams
